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Mediation

Was ist Mediation und was wird damit beabsichtigt?

Mediation ist ein freiwilliges, zukunftsweisendes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbei-legung zwischen den Parteien eines Mediationsverfahrens, welche die Methoden der juristi-schen Streitbeilegung ergänzen soll. Hauptziel ist dabei die Vermittlung bei außergerichtlichen Konflikten, um zu einer zukunftsorientierten, fairen und interessenadäquaten Lösung der Be-teiligten zu gelangen. Die Parteien sollen insbesondere unter Führung und Vermittlung eines neutralen Dritten - des Mediators – in die Lage versetzt werden, selbst Lösungen für ihre Kon-flikte zu entwickeln, die auf ihre jeweiligen speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.  

Im Ergebnis wird das Prinzip von „Sieg und Niederlage“, was häufig aus gerichtlichen Ausei-nandersetzungen resultiert, überwunden und eine faire sowie interessenadäquate Lösung für die zu lösenden Problemkreise aller Beteiligten erarbeitet und umgesetzt.

 

Welche Grundsätze gelten?

Im Mediationsverfahren sind allgemein anerkannte Verfahrensgrundsätze zu beachten, damit auch ein solches Verfahren zum Erfolg geführt werden kann. Grundlegende Prinzipien des Mediationsverfahrens sind:

  • Neutralität des Mediators 
  • Freiwilligkeit
  • Ergebnisoffenheit 
  • Selbstverantwortlichkeit 
  • Vertraulichkeit der zugrundeliegenden Mediationsvereinbarung

Gerade die Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens eröffnet letztlich auch die Möglichkeit, dass die Beteiligten jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mediationsverfahren beenden können, ohne dass ihnen hieraus Nachteile entstehen. 

 

 

Gerne informieren wir Sie – insbesondere Frau Rechtsanwältin Tippmann – umfassend über die Möglichkeiten eines Mediationsverfahrens in Ergänzung/Ersetzung der klassischen juristi-schen Streitbeilegung. Jedes Mediationsverfahren folgt dabei einer bestimmten Struktur unter Anwendung der o. g. Prinzipien. Dies soll dazu beitragen, das Verfahren transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu machen. Der Mediator trägt dabei die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der Strukturen.

Insbesondere Frau Rechtsanwältin Tippmann mit den von ihr schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebieten (Familien-/Erbrecht) ist und war auch in der Vergangenheit häufig schon mediatorisch tätig. Frau Rechtsanwältin Tippmann hat erfolgreich die Weiterbildung zum zertifizierten Mediator gemäß  ZMediatAusbV auf Grundlage des MediationsG absolviert.

Sie werden sehen, dass die Mediation insoweit bisher ungeahnte Möglichkeiten zwischen den Beteiligten zur zufriedenstellenden Vermittlung eröffnet, die sich mit einem streng juristischen Verfahren nicht erreichen lassen. Insbesondere die Zufriedenheit und die Nachhaltigkeit mit den erreichten Lösungen sprechen in einem Mediationsverfahren häufig für sich. Sprechen Sie uns hierauf gerne an.